reuschlaw & AIS – NIS‑2: Anforderungen und praktische Umsetzung
Mit der NIS-2-Richtlinie werden der Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich erweitert und die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich verschärft. Leitungsorgane von betroffenen Unternehmen müssen sicherstellen, dass die notwendigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zur Cybersicherheit getroffen werden, und deren Umsetzung überwachen. Bei Nichteinhaltung können Geschäftsführer persönlich für Verstöße haftbar gemacht werden.